Arbeitseinsätze

Jedes Mitglied ist verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung beschlossene Gemeinschaftsarbeit (Arbeitseinsätze) zu erbringen. Diese beträgt aktuell sechs Stunden pro Jahr und finden aktuell jeden 2. Samstag statt; den aktuellen Termin finden Sie im Schaukasten am Pumpenhaus. Bei Teilnahme tragen Sie sich bitte immer bis Mittwoch vor dem Termin mit Namen und Gartennummer ein.
Die Einsätze beginnen immer um 8:00 Uhr. Die entsprechenden Stundenkarten haben wir gesammelt im Pumpenhaus, wo die geleisteten Zeiten eingetragen werden. 

Für jede nicht erbrachte Stunde werden 30,00 Euro erhoben; mit der Pachtrechnung im Folgejahr.


Neue Mitglieder

Wir haben verschiedene freie Gärten, die wir gern an neue Pächter vergeben. Bitte füllen Sie dazu einen Aufnahmeantrag
aus. Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.

Aufnahmeantrag

Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 €. Gleichzeitig wird eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 € erhoben. Beides ist als Einmalzahlung in bar vor der Übernahme des Garten zu entrichten.

Die jährlichen Kosten betragen ca. 130,00 € für Pacht und Umlagen. Hinzu kommen die individuellen Kosten, falls vorhanden, für Elektroenergie und Trinkwasser. Fast alle Gärten verfügen über einen Strom- oder/und Trinkwasseranschluss. 


Übersicht der Gärten, die einen neuen Pächter suchen:

Aktuell werden verschiedene freie Gärten hergerichtet, die wir sehr gern an neue Pächter vergeben möchten. Wenn Sie einen Garten in unserer Anlage in Betracht ziehen, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch für eine Terminabsprache. Eine entsprechende Übersicht haben wir für Sie vorbereitet. 

Die Rufnummer lautet 0162 / 4954925. 


Drittelregelung

Das Bundeskleingartengesetz regelt verbindlich, dass die Kleingärten wie folgt gestaltet werden:

1/3 des Gartens ist für die Bebauung und Erholung (die maximale Laubengröße mit Überdachung beträgt 24 m²) vorgesehen.
1/3 des Gartens ist für den Bereich Ziergärten und Biotope vorgesehen.
1/3 des Gartens ist für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen, wobei hiervon mindestens 20 % für den reinen Gemüseanbau vorgesehen ist.


Bauliche Veränderungen

Jede bauliche Veränderung muss dem Vorstand schriftlich angezeigt und durch diesen schriftlich genehmigt werden. Einfach einen formlosen Antrag stellen, mit einer Skizze der Baumaßnahme und entsprechenden Maßen.